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Stellenausschreibung

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Die Stelle des hauptamtlichen

 

Bürgermeisters (m/w/d)

 

der Gemeinde Mauer (ca. 4.150 Einwohner) ist wegen der Wahl des Amtsinhabers zum Oberbürgermeister einer großen Kreisstadt zum 11.06.2024 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Rechtsstellung und die Besoldung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.


Die Wahl findet am Sonntag, 14. Juli 2024, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl am Sonntag, 28. Juli 2024, statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. 
Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Sätze 1 und 2 und die in § 28 Abs. 2 in Verbindung mit

§ 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg genannten Personen. 

Bewerbungen können frühestens am 27.04.2024, 0:00 Uhr, bis spätestens am 18.06.2024, 18:00 Uhr, schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Bürgermeisterwahl“ beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses – Bürgermeisteramt Mauer – Heidelberger Str. 34, 69256 Mauer, eingereicht werden.

 

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen: 

– 10 Unterstützungsunterschriften von zum Zeitpunkt der Unterschrift wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern; diese werden auf Anforderung der Bewerberin/des Bewerbers, unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung, vom Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses – Bürgermeisteramt – kostenfrei zur Verfügung gestellt. 
– Eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin/des Bewerbers ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck; für Bewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit, die keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, oder zuletzt außerhalb Baden-Württembergs oder noch nie in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet waren, sind den jeweils zuständigen Behörden § 10 Abs. 3 Sätze 3 ff. des Kommunalwahlgesetzes für Baden-Württemberg zu entnehmen. 
– Eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers gegenüber dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, dass keine Gründe für einen Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung vorliegen, auf amtlichem Vordruck. – Unionsbürgerinnen/Unionsbürger müssen außerdem gegenüber dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.

Die Bewerbung für die Bürgermeisterstelle umfasst auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich.

 

Die Bewerbervorstellung wird am Montag, 08.07.2024 um 19.00 Uhr in der Sport- und Kulturhalle Mauer, Kirchenstraße 28-30 stattfinden.
Über die Modalitäten werden Sie nach der Zulassung der Bewerbungen in einem gesonderten Schreiben informiert.


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