Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026

 

1.Steuerfestsetzung

Die Hebesätze für die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 sind wie folgt festgesetzt:

 

  1. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)        250 v. H.

  2. für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                               250 v. H. 

 

Die Hebesätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund § 51 Absatz 3 Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in derselben Höhe wie für das Jahr 2025 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.

Bei den Steuerschuldnern treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamtes ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.

 

2. Zahlungsaufforderung

Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer 2026 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben haben, auf eines der in diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der Gemeindekasse Mauer zu überweisen oder einzuzahlen.

 

3. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bürgermeisteramt Mauer, Heidelberger Straße 34, 69256 Mauer oder beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Kurfürstenanlage 40, 69115 Heidelberg einzulegen.

 

Mauer, den 10. Februar 2026

 

gez. Dr. Heiko Braun

Bürgermeister

 

Weitere Informationen

Mehr über