Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Abbrennen von Gartenabfällen/Grünschnitt

Abbrennen von Gartenabfällen/Grünschnitt (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Abbrennen von Gartenabfällen/Grünschnitt

Abbrennen von Gartenabfällen/Grünschnitt

 

Gartenabfälle und Grünschnitt dürfen auf Grundstücken nicht uneingeschränkt abgebrannt werden!

 

Die Feuerwehr bzw. auch die Gemeindeverwaltung bekommt immer wieder Anfragen zum Verbrennen von Grünschnitt. Dies ist zwar grundsätzlich erlaubt, es sollten aber verschiedene Punkte beachtet werden.

Generell sollte in Erwägung gezogen werden, ob der Grünschnitt nicht auch in einer Deponie entsorgt und so wieder dem Biokreislauf als Kompost oder Biomasse zum Heizen bzw. Stromerzeugung zugeführt werden kann.

Das Verbrennen von größeren Mengen muss grundsätzlich angemeldet werden. Aber auch wenn dies ordnungsgemäß erfolgt ist, kann die Feuerwehrleitstelle bei einem Notruf nicht davon ausgehen, dass es sich um das Nutzfeuer handelt. In diesem Fall wird dann immer auch die zuständige Feuerwehr alarmiert.

Für die Verbrennung gibt es Regeln, die zwingend zu beachten sind.

Bei Nicht-Beachtung der Regeln kann es zu einem kostenpflichtigen Einsatz kommen.

 

HINWEISE ZUM VERBRENNEN VON GARTENABFÄLLEN UND GRÜNSCHNITT 

finden Sie Pfeil  hier oder im Rathaus Zi. 2. 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Birgit Brunn, Tel. 06226 922032 oder per E-Mail:  

 

 

 

Weitere Informationen

Mehr über