Kontakt

Bürgermeisteramt Mauer
Heidelberger Straße 34
69256 Mauer
Tel.: +49 (6226) / 9220-0
Fax: +49 (6226) / 9220-99
rathaus@gemeinde-mauer.de

Öffnungszeiten Rathaus

Mo. - Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
Mo.: 15:30 - 18:30 Uhr

Sprechzeiten bei Herrn Bürgermeister John Ehret nach Vereinbarung

So erreichen Sie uns:
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Förderverein Strahlrohr

Förderverein Hallenbad e.V.

Öffnungszeiten urgeschichtliches Museum

Mo. - Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
Mo.: 13:30 - 18:00 Uhr
Di. - Do.: 13:30 - 16:00 Uhr

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Bürgerservice

Leistungen

Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen

Mit der schriftlichen Auskunft aus dem Sorgeregister kann die nicht mit dem Vater verheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht für ihr Kind nachweisen.

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Eltern des Kindes sind bzw. waren nie miteinander verheiratet

Es liegt keine gerichtliche Sorgeentscheidung vor.

Verfahrensablauf

Sie können die Auskunft aus dem Sorgeregister hier online beantragen.

Die Auskunft wird Ihnen per Post oder über Service-BW übersandt.

Erforderliche Unterlagen

Geburtsurkunde des Kindes