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Bürgermeisteramt Mauer
Heidelberger Straße 34
69256 Mauer
Tel.: +49 (6226) / 9220-0
Fax: +49 (6226) / 9220-99
rathaus@gemeinde-mauer.de

Öffnungszeiten Rathaus

Mo. - Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
Mo.: 15:30 - 18:30 Uhr

Sprechzeiten bei Herrn Bürgermeister John Ehret nach Vereinbarung

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Mo. - Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
Mo.: 13:30 - 18:00 Uhr
Di. - Do.: 13:30 - 16:00 Uhr

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Bürgerservice

Leistungen

Das BOGY-Praktikum absolvieren

Bei der nächsten Überarbeitung bitte Fragen aus der Mail vom Fr 19.01.2018 14:09 beachten

Das BOGY-Praktikum ist ein wichtiges Element der Berufs- und Studienorientierung am Gymnasium. Es soll Ihnen helfen, Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln und frühzeitig das zu Ihnen passende Studium oder den zu Ihnen passenden Ausbildungsberuf zu finden.

Zuständige Stelle

Ihre Schule

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie besuchen die 9. oder 10.Klasse eines Gymnasiums.

Verfahrensablauf

 

Sie absolvieren ein Praktikum in Unternehmen, Behörden, Einrichtungen oder Hochschulen. Dafür suchen Sie sich eine Praktikumsstelle, die Ihren Interessen und Berufswünschen entspricht. Im Vorfeld erhalten Sie von Ihrer Schule Informationen zur Durchführung des BOGY-Praktikums – wie z. B. den Zeitraum – und können sich beraten lassen. . Nehmen Sie dann Kontakt mit der gewünschten Praktikumsstelle auf und sprechen Sie die weitere Vorgehensweise ab. In der Regel teilen Sie Ihrer Schule anhand eines Rückmeldebogens den ausgewählten Praktikumsplatz mit.

Ihre Schule entscheidet dann, ob die Praktikumsstelle der Berufs- oder Studienorientierung dient.

Das Praktikum dauert in der Regel eine Unterrichtswoche.

Teil des BOGY-Praktikums ist auch eine schulische Nachbereitung z. B. in Form eines Praktikumsberichts.

Fristen

Erkundigen Sie sich bei der betreuenden Lehrkraft bzw. der Praktikumsstelle.

Erforderliche Unterlagen

Von Ihrer betreuenden Lehrkraft bzw. der Praktikumsstelle erhalten Sie entsprechende Unterlagen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 24.02.2022 freigegeben.