Kontakt

Bürgermeisteramt Mauer
Heidelberger Straße 34
69256 Mauer
Tel.: +49 (6226) / 9220-0
Fax: +49 (6226) / 9220-99
rathaus@gemeinde-mauer.de

Öffnungszeiten Rathaus

Mo. - Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
Mo.: 15:30 - 18:30 Uhr

Sprechzeiten bei Herrn Bürgermeister John Ehret nach Vereinbarung

So erreichen Sie uns:
  Verwaltung
  Ortsplan
Bankverbindung (43,5 KB)

Förderverein Strahlrohr

Förderverein Hallenbad e.V.

Öffnungszeiten urgeschichtliches Museum

Mo. - Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
Mo.: 13:30 - 18:00 Uhr
Di. - Do.: 13:30 - 16:00 Uhr

Entdecken Sie unsere Region Nautur-Pur hier Kurzinformationen

Lokal wird digital:
PinVisit App 

Neu: LED-TechnikStraßenbeleuchtung

Bürgerservice

Leistungen

Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.

Zuständige Stelle

Die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.

Sofern vorhanden, nutzen Sie das Formular Ihrer Gemeinde. Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

Fristen

Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Hinweise

Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Rechtsgrundlage

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium und das Innenministerium haben dessen ausführliche Fassung am 07.01.2022 freigegeben.