Kontakt

Bürgermeisteramt Mauer
Heidelberger Straße 34
69256 Mauer
Tel.: +49 (6226) / 9220-0
Fax: +49 (6226) / 9220-99
rathaus@gemeinde-mauer.de

Öffnungszeiten Rathaus

Mo. - Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
Mo.: 15:30 - 18:30 Uhr

Sprechzeiten bei Herrn Bürgermeister John Ehret nach Vereinbarung

So erreichen Sie uns:
  Verwaltung
  Ortsplan
Bankverbindung (43,5 KB)

Förderverein Strahlrohr

Förderverein Hallenbad e.V.

Öffnungszeiten urgeschichtliches Museum

Mo. - Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
Mo.: 13:30 - 18:00 Uhr
Di. - Do.: 13:30 - 16:00 Uhr

Entdecken Sie unsere Region Nautur-Pur hier Kurzinformationen

Lokal wird digital:
PinVisit App 

Neu: LED-TechnikStraßenbeleuchtung

Bürgerservice

Leistungen

Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen

Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Darin sind alle Bürger und Bürgerinnen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind.

Personen, die als Rückkehrer und Rückkehrerinnen wahlberechtigt sind, werden aber von der Gemeinde nicht automatisch eingetragen. Sie müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Zuständige Stelle

die Stadt oder die Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Rückkehrer oder Rückkehrerin sind Sie, wenn Sie

  • noch keine drei Monate Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben und Ihr Wahlrecht verloren hatten, weil Sie
    • aus der Gemeinde weggezogen waren oder
    • Ihren Hauptwohnsitz verlegt hatten, und
  • innerhalb von drei Jahren wieder in die Gemeinde zurückkehren und Ihren Hauptwohnsitz erneut begründen.

Verfahrensablauf

Sie können die Eintragung in das Wählerverzeichnis schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Antragstellerinnen und Antragsteller, die den Antrag nicht selbst ausfüllen und abgeben können (z. B. wegen einer Behinderung), können sich von einer anderen Person helfen lassen.

Hinweis: Teilweise stellen die Gemeinden Antragsformulare zur Verfügung, je nach Angebot der Gemeinde auch als Download im Internet.

Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie schnellstmöglich eine Wahlbenachrichtigung. Sie können auch einen Wahlschein beantragen.
Ist Ihr Antrag nicht erfolgreich, werden Sie schnellstmöglich benachrichti
gt.

Fristen

Sie können den Antrag bis spätestens 21 Tage vor der Wahl stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • in den meisten Fällen: keine, da Sie in die gleiche Gemeinde zurückkehren
  • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B. Nachweise über
    • den Zeitpunkt Ihres Wegzugs oder Ihrer Verlegung des Hauptwohnsitzes aus der Gemeinde sowie
    • Ihr Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet.

Freigabevermerk

Stand: 08.12.2021

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg