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Bürgermeisteramt Mauer
Heidelberger Straße 34
69256 Mauer
Tel.: +49 (6226) / 9220-0
Fax: +49 (6226) / 9220-99
rathaus@gemeinde-mauer.de

Öffnungszeiten Rathaus

Mo. - Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
Mo.: 15:30 - 18:30 Uhr

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Mo.: 13:30 - 18:00 Uhr
Di. - Do.: 13:30 - 16:00 Uhr

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Bürgerservice

Leistungen

Zuschuss bei Mehrlingsgeburten beantragen

Über die Verwendung des Zuschusses können Sie als Eltern frei entscheiden. Er sollte Ihren Kindern zugute kommen.

Höhe:

1.700 Euro je Kind

Art:

  • Einmaliger Zuschuss, nicht zurückzuzahlen
  • einkommensunabhängig, steuerfrei und unpfändbar

Zuständige Stelle

die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie haben mindestens Drillinge zur Welt gebracht.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg.
  • Sie leben mit den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Zuschuss schriftlich beantragen. Das Antragsformular steht Ihnen auf den Seiten der L-Bank zum Download zur Verfügung. Sie können das Formular auch telefonisch oder schriftlich bei der L-Bank anfordern.

Den Antrag senden Sie direkt der L-Bank zu.

Fristen

innerhalb von zwölf Monaten nach Geburt oder nach Aufnahme der Kinder

Erforderliche Unterlagen

Geburtsurkunden der Kinder

Kosten

keine

Hinweise

keine

Freigabevermerk

13.06.2022 Sozialministerium Baden-Württemberg