Gewerbe
Corona-Virus - Informtionen zur Soforthilfe für Unternehmen siehe unten
Sie wollen ein Unternehmen gründen und müssen ein Gewerbe anmelden oder sogar eine Erlaubnis einholen? Dann informieren Sie sich über die gesetzlichen Anforderungen.
Näheres unter: service bw Ihre Verwaltung im Netz
Nähere Infos auch beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis "Gewerbeamt"
"Gewerbeordnung" zum Nachlese beim Bundesministerium der Justiz und zum Verbraucherschutz
Möchten Sie ein Gewerbe anmelden, ummelden oder abmelden?
Formulare:
Anmeldung (653,4 KB)
Ummeldung (575,6 KB)
Abmeldung (565,5 KB)
Informationen über: Existenzgründung und Unternehmensförderung
IHK Rhein - Neckar
Selbstständigkeit im Nebenerwerb
IHK Rhein - Neckar
Corona-Virus
Informationen zur "Soforthilfe für Unternehmen"
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt: Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
Nähere Informationen: hier
Corona-Hotline für Unternehmen: Tel. 0800 40 200 88 (Montag bis Freitag | 9 bis 18 Uhr | gebührenfrei)
Kontakt:
Informationen zur Corona-Verordnung:coronaverordnung@wm.bwl.de
Informationen zur Soforthilfe Corona: finanzierungen@wm.bwl.de
LandratsamtRhein-Neckar-Kreis
Hotline der Stabsstelle Wirtschaftsförderung: Tel.: 06221 522-2167 oder 06221 522-2467 (Montag bis Freitag | 9 bis 16 Uhr)
Nähere Informationen: https://www.rhein-neckar-kreis.de/coronahilfe
(Stand 25.03.2020)