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Satzung über die Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) vom 30.11.2022

Der Gemeinderat der Gemeinde Mauer hat am 30.11.2022 folgende Satzung beschlossen...

Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und § 2 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 1, 25 und 28 des Grundsteuergesetzes und §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Mauer am 30.11.2022 folgende Satzung beschlossen:
 

§1Erhebung von Grund- und Gewerbesteuer Die Gemeinde Mauer erhebt Grund- und Gewerbesteuer auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.
 
§2SteuerhebesätzeDie Hebesätze werden festgesetzt

1. für die Grundsteuer  
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 370 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 370 v.H.
  der Steuermessbeträge,  
2. für die Gewerbesteuer auf 370 v.H.
  der Steuermessbeträge.  

§3Geltungsdauer Die in § 2 festgelegten Hebesätze gelten ab dem Kalenderjahr 2023 bis eine Änderung eintritt.
 
§4Grundsteuerkleinbeträge
 
Grundsteuerkleinbeträge im Sinne des § 28 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes werden fällig
 
a) am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 EUR nicht übersteigt,
b) am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn dieser 30,00 EUR nicht übersteigt.
 
§5Inkrafttreten Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. HinweisEine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.


Mauer, den 30.11.2022
John EhretBürgermeister

(Erstellt am 15. Dezember 2022)