Öffentliche Bekanntmachung
Nach § 2 Abs. 1 Straßengesetz für Baden-Württemberg sind öffentliche Straßen dem Verkehr zu widmen...
Nach ihrer Verkehrsbedeutung sind die Straßen nach § 3 in verschiedene Gruppen einzuteilen.
Nach Eigentumsübergang der Verkehrsfläche „An der Elsenz“ wird die Straße gem. § 2 Abs.1 Straßengesetz dem öffentlichen Verkehr gewidmet und nach § 3 Abs.2 Satz 2 in die Gruppe der Ortsstraßen eingeteilt.
Mauer, 25.01.2023
gez.
John Ehret
Bürgermeister