Nutzung erneuerbarer Energien - Förderung von Stecker-PV-Anlagen im Gemeindegebiet Mauer
In Zeiten der Ressourcenknappheit, aber auch durch das Umdenken vieler Bürgerinnen und Bürger, rücken erneuerbare Energien immer mehr in den Vordergrund...
Mini-Photovoltaik-Anlagen mit integriertem Wechselrichter werden oft auch als Balkonkraftwerke bezeichnet. Sie sind auf eine Maximalleistung von 600W begrenzt und können direkt über einen Schuko-Stecker Strom in das gesamte Hausnetz einspeisen.
Der Förderinitiative anderer Gemeinden des RNK (z. Bsp.: Brühl, Nussloch und Heidelberg, etc.) folgend, beschloss der Gemeinderat rückwirkend zum 01.01.2023 eine Förderung von Mini-Photovoltaik-Anlagen in Höhe von 100 €/Anlage, begrenzt auf 2.000 €/Jahr. Maßgebend für die Förderung sind ein entsprechender Nachweis und der Zeitpunkt der Installation. Es werden nur Anlagen gefördert werden, die VDE-konform sind, d. h. die Stromerzeugungsanlage und der Anschluss entsprechen den aktuell gültigen Regeln der Technik.
Mittlerweile wurden 20 Anlagen gefördert, so dass derzeit keine Fördergelder beantragt werden können.
Zu beachten ist jedoch:
Nicht im Hausnetz verbrauchter Strom wird ohne Vergütung in das Niederspannungsnetz eingespeist, dennoch muss das Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur per Marktstammdatenregister angemeldet werden.
Bei vorhandener PV-Anlage auf dem Dach ist die gleichzeitige Nutzung eines Balkonkraftwerkes nicht sinnvoll oder gar zielführend. Hier sollte man sich sehr genau im Fachhandel über eine Anschaffung eines zusätzlichen Balkonkraftwerkes erkundigen.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.