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Klimaschutz

Wappen der Gemeinde Mauer

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 22.01.2025 die Wärmeplanung beschlossen.

Die kommunale Wärmeplanung ist eine strategische Planung mit dem Ziel, dass zentrale Akteure ihre Investitionsstrategien miteinander koordinieren und abstimmen, um die Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu gestalten. Der vorliegende kommunale Wärmeplan ist ein zentraler Baustein in diesem Prozess. Mit dem kommunalen Wärmeplan entwerfen die kommunale Entscheidungsebene und die Verwaltung unter Einbeziehung der planungsbetroffenen Stakeholder, wie Netzbetreiber und energieintensive Einrichtungen, einen strategischen Fahrplan, der ihrer Arbeit in den kommenden Jahrzehnten Orientierung verleiht. 
Jede Kommune entwickelt im Zuge der kommunalen Wärmeplanung ihren eigenen Weg hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2040 in Baden-Württemberg (2045 Bund), der die jeweilige Situation vor Ort bestmöglich berücksichtigt. 
Der kommunale Wärmeplan dient als strategische Grundlage, um konkrete Entwicklungswege vorzubereiten und wird dabei auch zu einem wichtigen Werkzeug für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Mittlerweile hat der Bund die kommunale Wärmeplanung in allen Gemeinden bundesweit mit dem „Wärmeplanungsgesetz“ (WPG) als Pflichtaufgabe eingeführt. Die gemäß Landesrecht erstellten Wärmepläne in zur Planung nach KlimaG BW verpflichteten großen Kreisstädten und Stadtkreisen werden nicht dem WPG widersprechen (§ 5 Abs. 1 WPG).
Gemeinden wie Mauer, die den Maßgaben des § 27 Abs. 3 Satz 2 KlimaG BW zur Erstellung eines freiwilligen kommunalen Wärmeplanes folgen und dabei vom Land Baden-Württemberg durch die „Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zur Förderung der kommunalen Wärmeplanung in Landkreisen und Gemeinden“ (vom Stand 15.09.2021) dabei gefördert werden, genießen ebenfalls Bestandsschutz ihrer kommunaler Wärmepläne. 
Eine weitere wichtige Vorgabe durch das Land Baden-Württemberg ist die frühzeitige und fortlaufende Öffentlichkeitsbeteiligung. Auftakt zur kommunalen Wärmeplanung in der Gemeinde Mauer war Oktober 2023. 
Um Effizienzpotenziale und Synergien interkommunaler Kooperation zu nutzen, wurde der kommunale Wärmeplan gemeinsam mit den Nachbargemeinden Neckargemünd und Wiesenbach als so genannte kommunale Wärmeplanung „im Konvoi“ freiwillig erstellt. Dazu wurden die drei Gemeinden unter der Federführung der Stadt Neckargemünd bei der Erstellung des kommunalen Wärmeplans durch das Land Baden-Württemberg mit Fördermitteln aus der „Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zur Förderung der kommunalen Wärmeplanung in Landkreisen und Gemeinden“ unterstützt. 
Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, für das Gebiet der Gemeinde und ggf. über ihre Grenzen hinaus im Planungskonvoi Möglichkeiten aufzuzeigen, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040 aussehen könnte. 
Das entwickelte Zielbild wurde der Öffentlichkeit (Interessengruppen und Vertreter der Wirtschaft, Bürgerschaft) frühzeitig und fortlaufend vorgestellt, um den Akteuren einen gewissen Grad an Orientierung zu geben.

Rückmeldungen aus der Öffentlichkeit gingen nicht ein.

Verbindlichkeit der Wärmeplanung
 

  • Die kommunale Wärmeplanung ist eine informelle Planung ohne rechtliche Außenwirkung (§ 30 Abs. 1 Nr. 20 Wärmeplanungsgesetz (WPG) „rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung […]“). ▪

  • Die kommunale Wärmeplanung ist eine strategische Planung auf entsprechend hoher Flughöhe. Die Einteilung von Eignungsgebieten ist nicht gebäudescharf. 

  • Aus der Zuordnung zu einem Wärmenetzeignungsgebiet entsteht für die Gebäudeeigentümer keine Verpflichtung, sich an ein Wärmenetz anzuschließen. Jedoch begründet sich auch kein Rechtsanspruch auf einen Wärmenetzanschluss. 

  • Ferner folgt keine Verpflichtung für die Kommunen, ein Wärmenetz zu bauen oder zu betreiben. Ausgewiesen werden Eignungsgebiete. (§ 18 Abs. 2 und §23 Abs. 4 WPG).

  • Die Verabschiedung des kommunalen Wärmeplans im Gemeinderat löst nicht automatisch das „Scharfschalten“ der Gebäudeenergie-Gesetz (GEG) Anforderung von 65 % erneuerbare Wärme bei Heizungserneuerung (in Bestandsgebäuden) aus. Dies erfolgt nach dem WPG für die Gemeinde Mauer automatisch am 30.06.2028.

  • Gebietsweise Festsetzungen für Netzgebiete (Wärme oder Wasserstoff) sind nicht Teil des kommunalen Wärmeplans und bedürfen eines gesonderten Beschlusses durch die Gemeinde.

 

Die Wärmeplanung kann hier eingesehen werden.

Infoveranstaltung kommunale Wärmeplanung

Am 19.11.2024 fand die 2. Informationsveranstaltung zum Entwurf des kommunalen Wärmeplans in der Sport- und Kulturhalle statt.

 

Alle Informationen rund um die Wärmeplanung, finden Sie hier:


Präsentation kommunale Wärmeplanung
 

Thermografieaktion

Thermografie-Aktion für private Haushalte

Der Großteil des Energieverbrauchs in Haushalten entfällt auf das Heizen. 

Im Rahmen eines Thermografie-Checks können Mängel an der Gebäudehülle, durch die viel Energie verloren geht, ermittelt werden. Dabei werden von einem Gebäude Außenaufnahmen mit einer Infrarot-Wärmebildkamera angefertigt. Auf den Aufnahmen sind Wärmebrücken und Wärmeverluste farblich zu erkennen. So können z. B. undichte Fenster oder schlecht gedämmte Stellen an Fassade und Dach identifiziert werden.
 

Für die im Winter 2024/2025 stattfindende Thermografie-Aktion der AVR Energie GmbH, vom 01.11.24 - 31.01.25, gewährt die Gemeinde Mauer einen Zuschuss von 50 Euro. Statt des Normalpreises von 149 Euro brutto zahlen teilnehmende Haushalte nur 99 Euro brutto.

 

Für Fragen steht Ihnen die AVR Energie GmbH gerne zur Verfügung:

 

www.avr-energie.de oder unter der Infrarot-Hotline: 07261 / 931-555

 

Bestellformulare können hier heruntergeladen werden 

 

Soalrzellen

Nutzung erneuerbarer Energien 
- Förderung von Stecker-PV-Anlagen (Balkonkraftwerke) im Gemeindegebiet Mauer


In Zeiten der Ressourcenknappheit, aber auch durch das Umdenken vieler Bürgerinnen und Bürger, rücken erneuerbare Energien immer mehr in den Vordergrund.
Mini-Photovoltaik-Anlagen mit integriertem Wechselrichter werden oft auch als Balkonkraftwerke bezeichnet. Sie sind auf eine Maximalleistung von 600W begrenzt und können direkt über einen Schuko-Stecker Strom in das gesamte Hausnetz einspeisen. 
 

Der Gemeinderat beschließt für das Jahr 2023 eine Förderung in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten/Anlage (max. 100 €). Maßgebend für die Förderung ist ein entsprechender Nachweis und der Zeitpunkt der Installation. Es werden nur Anlagen gefördert, die VDE-konform sind, d. h. die Stromerzeugungsanlage und der Anschluss entsprechen den aktuell gültigen Regeln der Technik. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
 

 

Entsprechende Anträge erhalten Sie hier oder im Rathaus, Heidelberger Str. 34 bei  Herrn Schmalzhaf, Zimmer 13, Tel. 06226 9220-20, .

Zu beachten ist jedoch: 

Nicht im Hausnetz verbrauchter Strom wird ohne Vergütung in das Niederspannungsnetz eingespeist, dennoch muss das Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur per Marktstammdatenregister angemeldet werden. 

Bei vorhandener PV-Anlage auf dem Dach ist die gleichzeitige Nutzung eines Balkonkraftwerkes nicht sinnvoll oder gar zielführend. Hier sollte man sich sehr genau im Fachhandel über eine Anschaffung eines zusätzlichen Balkonkraftwerkes erkundigen.
 

 

Solarpotential

Solarpotenzial auf Dachflächen


Die Karte der LUBW zeigt, welche Dachflächen in Baden-Württemberg für Photovoltaik geeignet sind. Standortanalyse und Potenzialberechnung wurden auf der Grundlage von Laserscandaten durchgeführt. Die Potenzialanalyse berücksichtigt die Neigung, Ausrichtung, Verschattung und solare Einstrahlung.
 

Je heller die Dachfläche dargestellt ist, desto besser eignet sie sich für Photovoltaik

Infoveranstaltung Wärmeplanung

Informationsveranstaltung freiwillige kommunale Wärmeplanung

 

Am 16.04.2024 fand in der Sport+ und Kulturhalle die erste Informationsveranstaltung zur freiwilligen kommunalen Wärmeplanung statt. Die den Anwesenden vorgestellte Präsentation können Sie hier einsehen. 
 

Der kommunale Wärmeplan dient als strategische Grundlage, um konkrete Entwicklungswege zu finden und die Kommune bei der Wärmeversorgung zukunftsfähig zu machen. Der Auftakt zur kommunalen Wärmeplanung bietet allen Interessierten die Möglichkeit, sich über den aktuellen Stand und den Weg zur Wärmestrategie bis zum Jahr 2040 zu informieren und mit Experten in den Dialog zu treten.

Im Dezember 2023 haben die Stadt Neckargemünd und die Gemeinden Mauer und Wiesenbach zusammen mit dem beauftragten Planungsunternehmen GEF Ingenieur AG aus Leimen den Prozess zur Erstellung der freiwilligen kommunalen Wärmeplanung gestartet. Die Wärmepläne sollen den beteiligten Gemeindeverwaltungen sowie den Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern eine Orientierung geben, wie das Klimaschutzziel der klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2040 ausgestaltet werden kann. Unmittelbare Auswirkungen auf den Einbau neuer oder den Tausch bestehender Heizungen hat der informelle kommunale Wärmeplan jedoch nicht.

Nach der Vorstellung des aktuellen Stands durch das beauftragte Planungsunternehmen GEF Ingenieur AG haben Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit Fragen zur kommunalen Wärmeplanung zu stellen.

 

Wichtig ist, dass der Beschluss des fertigen Wärmeplans weder Planungsbetroffene noch Bürgerinnen und Bürger unmittelbar berührt. Der fertige Wärmeplan gibt Gebäudebesitzern eine Orientierung über die Zukunft der Wärmeversorgung. Darauf aufbauend können Eigentümerinnen und Eigentümer planen, welche Investitionen in die Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt die für sie wirtschaftlichste ist. Grundsätzlich gilt: Unmittelbare Auswirkungen auf den Einbau neuer oder den Tausch bestehender Heizungen hat der informelle kommunale Wärmeplan nicht. Hier greift das neue Gebäudeenergiegesetz des Bundes, das seit Januar 2024 im Neubau und erst ab Mitte 2028 in Bestandsgebäuden die Pflicht zur Einbindung von 65 Prozent erneuerbarer Energien bei Heizungen vorschreibt.

Klimaschutzbericht

Endbericht Fokusberatung kommunaler Klimaschutz

 

Im Gemeinderat wurde am 24.02.2021 der Beschluss gefasst, einen Förderantrag zur Fokusberatung Klimaschutz zu stellen. 
 

Die Fokusberatung hilft dabei ausgewählte Fokusthemen oder konkrete Fragestellungen genau zu untersuchen und dazu passende Klimaschutzaktivitäten zu definieren.
Insgesamt fanden 4 Workshops mit den Mitgliedern des Gemeinderates bzw. der Gemeindeverwaltung statt. Als Ergebnis dieses Prozesses wurden die Zielsetzungen abgestimmt, ein erstes Maßnahmenpaket erarbeitet und im Endbericht dokumentiert. 

Der Endbericht der Fokusberatung finden Sie hier.

1. Klimaschutzwerkstatt

 

Die 1. Mauermer Klimaschutzwerkstatt fand am 23.11.2023  in der Sport- und Kulturhalle statt. Die Präsentation finden Sie hier

 

Das Ergebnisprotokoll zur 1. Mauermer Klimaschutzwerkstatt finden Sie hier.

Fragen zum Thema Klimaschutz

 

Bei Fragen zum Thema Klimaschutz in der Gemeinde Mauer können Sie sich an Frau Heike Oswald-Wenning, Tel. 06226/92 20 70 oder per Mail an wenden.