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Sicheres Radfahren, auch in Mauer

Sicheres Radfahren, auch in Mauer (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Sicheres Radfahren, auch in Mauer

Aus gegebenem Anlass weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass alle Radfahrer die 30-er Ortsstraßen (u. a. Heidelberger- und Sinsheimer Straße) befahren müssen und grundsätzlich nicht auf dem Gehweg fahren dürfen. 

Das hat auch triftige Gründe:

- der gewünschte Effekt, der Kfz-Verkehr fährt Tempo 30, wird eher erreicht
- die Unfallrisiken für alle
- insbesondere auch für Fußgänger auf den Gehwegen werden minimiert,
- die Lärmbelastung sinkt
- die Luftverschmutzung nimmt ab
- der Wohnwert steigt ganz erheblich

Hier bitten wir besonders die Autofahrer um Verständnis, Geduld und besondere Rücksichtnahme beim „Hinterherfahren“ eines Fahrrades.

Grund­re­­geln: Die Teilnahme am Straßen­ver­kehr erfordert ständige Vorsicht und gegen­­sei­tige Rücksicht. Jeder Verkehrs­­­teil­­neh­­mer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unver­­­mei­d­­bar, behindert oder belästigt wird.  Grund­sätz­lich gilt in Deutsch­­land für alle Verkehrs­­­teil­­neh­­mer das Rechts­fahr­­ge­­bot. Um sich selbst zu schützen ist jedoch ein ausrei­chen­­der Sicher­heits­­ab­­stand zum rechten Fahrbahn­rand bzw. der vorhan­­de­­nen Parkierung einzu­hal­ten. Autofahrer müssen beim Überholen von Radfahrern einen ausrei­chen­­den Sicher­heits­­ab­­stand zum Radfahrer einhalten.

Kinder bis zum vollen­­de­ten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollen­­de­ten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.

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