Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Klimaschutz

Informationsveranstaltung freiwillige kommunale Wärmeplanung

 

Am 16.04.2024 fand in der Sport+ und Kulturhalle die erste Informationsveranstaltung zur freiwilligen kommunalen Wärmeplanung statt. Die den Anwesenden vorgestellte Präsentation können Sie hier einsehen. 
 

Der kommunale Wärmeplan dient als strategische Grundlage, um konkrete Entwicklungswege zu finden und die Kommune bei der Wärmeversorgung zukunftsfähig zu machen. Der Auftakt zur kommunalen Wärmeplanung bietet allen Interessierten die Möglichkeit, sich über den aktuellen Stand und den Weg zur Wärmestrategie bis zum Jahr 2040 zu informieren und mit Experten in den Dialog zu treten.

Im Dezember 2023 haben die Stadt Neckargemünd und die Gemeinden Mauer und Wiesenbach zusammen mit dem beauftragten Planungsunternehmen GEF Ingenieur AG aus Leimen den Prozess zur Erstellung der freiwilligen kommunalen Wärmeplanung gestartet. Die Wärmepläne sollen den beteiligten Gemeindeverwaltungen sowie den Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern eine Orientierung geben, wie das Klimaschutzziel der klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2040 ausgestaltet werden kann. Unmittelbare Auswirkungen auf den Einbau neuer oder den Tausch bestehender Heizungen hat der informelle kommunale Wärmeplan jedoch nicht.

Nach der Vorstellung des aktuellen Stands durch das beauftragte Planungsunternehmen GEF Ingenieur AG haben Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit Fragen zur kommunalen Wärmeplanung zu stellen.

 

Wichtig ist, dass der Beschluss des fertigen Wärmeplans weder Planungsbetroffene noch Bürgerinnen und Bürger unmittelbar berührt. Der fertige Wärmeplan gibt Gebäudebesitzern eine Orientierung über die Zukunft der Wärmeversorgung. Darauf aufbauend können Eigentümerinnen und Eigentümer planen, welche Investitionen in die Energieversorgung zu welchem Zeitpunkt die für sie wirtschaftlichste ist. Grundsätzlich gilt: Unmittelbare Auswirkungen auf den Einbau neuer oder den Tausch bestehender Heizungen hat der informelle kommunale Wärmeplan nicht. Hier greift das neue Gebäudeenergiegesetz des Bundes, das seit Januar 2024 im Neubau und erst ab Mitte 2028 in Bestandsgebäuden die Pflicht zur Einbindung von 65 Prozent erneuerbarer Energien bei Heizungen vorschreibt.

 

 

 

Endbericht Fokusberatung kommunaler Klimaschutz

 

Im Gemeinderat wurde am 24.02.2021 der Beschluss gefasst, einen Förderantrag zur Fokusberatung Klimaschutz zu stellen. 
 

Die Fokusberatung hilft dabei ausgewählte Fokusthemen oder konkrete Fragestellungen genau zu untersuchen und dazu passende Klimaschutzaktivitäten zu definieren.
Insgesamt fanden 4 Workshops mit den Mitgliedern des Gemeinderates bzw. der Gemeindeverwaltung statt. Als Ergebnis dieses Prozesses wurden die Zielsetzungen abgestimmt, ein erstes Maßnahmenpaket erarbeitet und im Endbericht dokumentiert. 

Der Endbericht der Fokusberatung finden Sie hier.

Nutzung erneuerbarer Energien 
- Förderung von Stecker-PV-Anlagen (Balkonkraftwerke) im Gemeindegebiet Mauer


In Zeiten der Ressourcenknappheit, aber auch durch das Umdenken vieler Bürgerinnen und Bürger, rücken erneuerbare Energien immer mehr in den Vordergrund.
Mini-Photovoltaik-Anlagen mit integriertem Wechselrichter werden oft auch als Balkonkraftwerke bezeichnet. Sie sind auf eine Maximalleistung von 600W begrenzt und können direkt über einen Schuko-Stecker Strom in das gesamte Hausnetz einspeisen. 
 

Der Gemeinderat beschließt für das Jahr 2023 eine Förderung in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten/Anlage (max. 100 €). Maßgebend für die Förderung ist ein entsprechender Nachweis und der Zeitpunkt der Installation. Es werden nur Anlagen gefördert, die VDE-konform sind, d. h. die Stromerzeugungsanlage und der Anschluss entsprechen den aktuell gültigen Regeln der Technik. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
 

 

Entsprechende Anträge erhalten Sie hier oder im Rathaus, Heidelberger Str. 34 bei  Herrn Schmalzhaf, Zimmer 13, Tel. 06226 9220-20, .

Zu beachten ist jedoch: 

Nicht im Hausnetz verbrauchter Strom wird ohne Vergütung in das Niederspannungsnetz eingespeist, dennoch muss das Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur per Marktstammdatenregister angemeldet werden. 

Bei vorhandener PV-Anlage auf dem Dach ist die gleichzeitige Nutzung eines Balkonkraftwerkes nicht sinnvoll oder gar zielführend. Hier sollte man sich sehr genau im Fachhandel über eine Anschaffung eines zusätzlichen Balkonkraftwerkes erkundigen.
 

 

Solarpotenzial auf Dachflächen


Die Karte der LUBW zeigt, welche Dachflächen in Baden-Württemberg für Photovoltaik geeignet sind. Standortanalyse und Potenzialberechnung wurden auf der Grundlage von Laserscandaten durchgeführt. Die Potenzialanalyse berücksichtigt die Neigung, Ausrichtung, Verschattung und solare Einstrahlung.

 

   PhotovoltaikGrafik   

    Je heller die Dachfläche dargestellt ist, desto besser eignet sie sich für Photovoltaik

  
1. Mauermer Klimaschutzwerkstatt

 

 Klimaschutzwerkstatt 

 

Die 1. Mauermer Klimaschutzwerkstatt fand am 23.11.2023  in der Sport- und Kulturhalle statt. Die Präsentation finden Sie hier

 

 

 

Fragen zum Thema Klimaschutz

 

Bei Fragen zum Thema Klimaschutz in der Gemeinde Mauer können Sie sich an Frau Heike Oswald-Wenning, Tel. 06226/92 20 70 oder per Mail an wenden.