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Beleuchtung von Fassaden verboten

Beleuchtung von Fassaden verboten (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Beleuchtung von Fassaden verboten

Seit dem 11.02.2023 regelt das Naturschutzgesetz, dass die Beleuchtung von Fassaden aller baulichen Anlagen verboten ist. Das Verbot gilt vom 1. April bis 30. September ganztägig und vom 1. Oktober bis 31. März von 22 bis 6 Uhr.

 

Ein erfreulicher Schritt, finden „Die Nachtretter“ des BUND Baden-Württemberg:

Aktuelle Forschungsergebnisse machen zunehmend Lichtverschmutzung zur Hauptursache für den dramatischen Rückgang von nacht- und dämmerungsaktiven Lebewesen und das Insektensterben verantwortlich. Der Verlust der Biodiversität hat demnach viel damit zu tun, wie viel künstliches Licht wir unserer Umwelt zumuten.

 

Der BUND Baden-Württemberg möchte mit dem Projekt „Die Nachtretter“ die Dunkelheit der Nacht als schützenswertes Ökosystem begreifbar machen und zu einem sinnvollen Umgang mit Licht anregen. Kommunen, Firmen, Kirchengemeinden und Privatpersonen sollen dazu bewegt werden, ihre nächtliche Lichtimmission zu reduzieren (Quelle: BUND).

 

Wer mehr über die Nachtretter und die Problematik der Lichtverschmutzung erfahren möchte, findet Informationen unter https://www.bund-rhein-neckar-odenwald.de/themen-und-projekte/naturschutz/nachtretter 

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