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Startschuss für die kommunale Wärmeplanung

Legen mit dem Kick-off-Meeting den Grundstein für die kommunale Wärmeplanung: (v.l.n.r.) Dr. Stephan Richter (GEF), Klimaschutzbeauftragte Susanne Kurch, Mathias Schmalzhaf aus Mauer, Dr. Madeleine Schultz (GEF), Bürgermeister von Neckargemünd Frank Volk, Bürger-meister von Wiesenbach Eric Grabenbauer und Sachgebietsleiterin Klimaschutz Regina Watzelt (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Legen mit dem Kick-off-Meeting den Grundstein für die kommunale Wärmeplanung: (v.l.n.r.) Dr. Stephan Richter (GEF), Klimaschutzbeauftragte Susanne Kurch, Mathias Schmalzhaf aus Mauer, Dr. Madeleine Schultz (GEF), Bürgermeister von Neckargemünd Frank Volk, Bürger-meister von Wiesenbach Eric Grabenbauer und Sachgebietsleiterin Klimaschutz Regina Watzelt

Startschuss für die kommunale Wärmeplanung

Neckargemünd, Mauer und Wiesenbach haben sich als Konvoi für die kommunale Wärmeplanung zusammengetan und starteten am 29. November 2023 mit einer sogenannten „Kick-Off Veranstaltung“. Bei der Auftaktveranstaltung im Neckargemünder Rathaus nahmen die Bürgermeister Frank Volk, Eric Grabenbauer sowie Hauptamtsleiter Mathias Schmalzhaf für die Gemeinde Mauer als auch die Projektteams der drei Kommunen mit den Projektleiterinnen Susanne Kurch und Regina Watzelt sowie Dr. Madeleine Schultz und Dr. Stephan Richter von der GEF Ingenieur AG als bearbeitende Ingenieurgesellschaft teil.

Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist die Erarbeitung von Maßnahmen, wie die drei Kommunen mit den Ortslagen und Ortsteilen mit klimafreundlicher Wärme versorgt werden können. Insgesamt ist eine zukunftsweisende Gestaltung der Wärmeversorgung erforderlich, die planvoll und kosteneffizient verschiedene Technologien und Wärmequellen kombiniert. Die Stadtwerke Neckargemünd sowie die Betreiber der bestehenden Energieinfrastrukturen werden wichtige Partner sein und entsprechend eng in die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung eingebunden. 

Die kommunale Wärmeplanung ist ein langfristig angelegtes, strategisches Planungsinstrument auf kommunaler Ebene. Für Bürgermeister Frank Volk stellt die kommunale Wärmeplanung einen wichtigen Meilenstein für die Zukunft der Stadt dar. „Wir werden von vielen Bürgerinnen und Bürgern angesprochen, wie sie in der Zukunft die Wärmeversorgung für ihr Haus oder ihre Wohnung organisieren sollen. Auch die Stadtverwaltung steht vor der Aufgabe ihre Immobilien nachhaltig zu versorgen. Hier soll die freiwillige kommunale Wärmeplanung helfen und eine gute Orientierung geben. Klimaneutralität, Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit im Wärmesektor sollen zudem sichergestellt werden. Die kommunale Wärmeplanung soll aufzeigen, welche Bereiche des Stadtgebietes für welche Wärmeversorgungsart besonders geeignet sind.“ 

Das Fachbüro GEF Ingenieur AG aus Leimen begleitet die drei Kommunen bei der kommunalen Wärmeplanung. Das Büro verfügt bereits über einschlägige Erfahrungen insbesondere mit Kommunen, die die Wärmeplanung im Konvoi erstellen. 

 

Hintergrund

Etwa die Hälfte der Treibhausgasemissionen entfallen auf den Bereich Wärme. Wichtigste Energieträger sind derzeit noch fossile Energieträger wie Erdgas oder Heizöl. Das Land Baden-Württemberg hat sich das Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu werden. Die Kommunen im Land haben bereits in der Vergangenheit unterschiedliche Konzepte und Maßnahmen erarbeitet, um dieses Ziel zu erreichen. Mit dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KlimaG-BW) liegt ein Rahmen mit zugehörigen Förderprogrammen für Kommunen mit weniger als 25.000 Einwohnern vor, an dem sich Neckargemünd, Mauer und Wiesenbach nun beteiligen. Die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung ist in 2023 für kleinere Kommunen noch nicht verpflichtend und somit sind die drei Konvoikommunen Neckargemünd, Mauer und Wiesenbach Vorreiter im Rhein-Neckar-Kreis und darüber hinaus. Mit dem ab 01.01.2024 geltenden „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ werden bundesweit alle Kommunen zu einer kommunalen Wärmeplanung bis spätestens 30.06.2028 verpflichtet. Neckargemünd, Mauer und Wiesenbach werden mit einem Abschluss der Wärmeplanung Mitte 2025 diese Vorgaben bereits frühzeitig erfüllen und somit schneller aus der Konzeptphase in die Maßnahmenumsetzung gehen können. Dieses schnellere Vorgehen bringt den Bürgerinnen und Bürgern Planungssicherheit und trägt wesentlich zum Klimaschutz bei. Die kommunale Wärmeplanung ist ein fortlaufender Prozess, der nach gesetzlichen Vorgaben regelmäßig fortzuschreiben ist.

 

Phasen der kommunalen Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung erfolgt schrittweise. Zu Beginn erfasst die Bestandsanalyse den aktuellen Wärmebedarf der Gebäude und stellt dar, wie dieser bislang gedeckt wird. Im zweiten Schritt erfolgt eine Potenzialanalyse. Diese bewertet Einsparpotenziale durch Gebäudesanierungen und erfasst die vorhandenen Ressourcen erneuerbarer Energiequellen und mögliche Abwärmepotenziale. Basierend auf diesen Vorarbeiten werden in einem dritten Schritt Eignungsgebiete für die zukünftige Versorgung über Wärmenetze und dezentrale Einzelversorgung erarbeitet. Flankierend dazu entsteht ein Maßnahmenprogramm für die weitere Bearbeitung. GEF Ingenieur AG wird in den kommenden Monaten Daten zum Gebäudebestand, Wärmebedarf sowie der lokalen Energieerzeugung erheben und analysieren. Die Datensammlung erfolgt über Energieversorger, Schornsteinfeger, die Kommunen und weitere Datenquellen. Die Daten unterliegen strengsten Datenschutzbestimmungen. Es werden keine gebäudebezogenen Daten veröffentlicht.

Dr. Stephan Richter, Vorstand der bundesweit tätigen Ingenieurgesellschaft, sagt: „Wir freuen uns, die Stadt Neckargemünd und die Gemeinden Mauer und Wiesenbach auf dem Weg zu ihrem kommunalen Wärmeplan zu begleiten und so gemeinsam die Wärmewende vor Ort entscheidend weiter voranzubringen.“ Gemeinsam mit Dr. Madeleine Schultz stellt GEF bei der Auftaktveranstaltung den Bürgermeistern und dem Projektteam die ersten Arbeitsschritte vor.

Die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten werden auf der Grundlage des KlimaG BW erhoben. Energieunternehmen und öffentliche Stellen sind demnach dazu verpflichtet, der Kommune erforderliche vorhandene Daten zu übermitteln. Dazu gehören zum Beispiel Art, Umfang und Standorte des Energie- und Brennstoffverbrauchs von Gebäuden sowie Strom zu Heizzwecken. Gewerbe- und Industriebetriebe sowie öffentliche Stellen sind verpflichtet, der Kommune Angaben über die Höhe ihres Endenergiebedarfs, die Art der Energiebedarfsdeckung einschließlich der Anteile von erneuerbaren Energien und von Kraft-Wärme-Kopplung sowie der anfallenden Abwärme mitzuteilen.

Eine Lenkungsgruppe aus verschiedenen relevanten Akteuren wird eingerichtet, um die Wärmeplanerstellung zu begleiten. Nach Abschluss der Bestands- und Potenzialanalyse ist eine öffentliche Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger geplant. Dort sollen die gewonnenen Erkenntnisse und die geplanten Formate der weiteren Bürgerbeteiligung vorgestellt werden.

 

Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung

Der kommunale Wärmeplan dient den Kommunen als informelles Planungsinstrument, das die langfristige Entwicklung des Wärmesektors skizziert. Damit lassen sich zukünftige Maßnahmen der Kommunen aufeinander abstimmen. Die Wärmeplanung zeigt auf, wie sich die Wärmeversorgung technisch, räumlich und zeitlich entwickeln soll. Daraus erwächst jedoch keine gesetzliche Verpflichtung. Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer sind weiterhin frei in der Wahl ihrer Beheizungstechnik. Die Verpflichtung aus dem Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bei Heizungstausch 65 % erneuerbare Energien zu verwenden wird „scharfgeschalten“, wenn die Kommune einen entsprechenden Beschluss trifft oder automatisch spätestens ab dem 01.07.2028.

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