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Hundesteuer - Erinnerung an die Meldepflicht

Hundesteuer - Erinnerung an die Meldepflicht (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Hundesteuer - Erinnerung an die Meldepflicht

Wer bellt denn da?

Rund 300 Hundehalter haben derzeit ihren Vierbeiner bei der Gemeinde Mauer angemeldet und bezahlen gesetzestreu die Hundesteuer. 

Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, der Gemeinde Mauer schriftlich anzuzeigen.

In der letzten Zeit häufen sich allerdings wieder Fälle, in denen manche Hundehalter ihre Meldepflicht nicht erfüllen.

Dies ist kein „Kavaliersdelikt“, sondern erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung, die nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG (Kommunalabgabengesetz) geahndet werden kann.

Im Sinne der Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen werden wir deshalb künftig verstärkt darauf achten, ob die Hunde in unserem Gemeindegebiet ihre Steuermarke tragen. Alle Hundebesitzer, die es bisher versäumt haben, ihren Hund anzumelden, werden daher aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. Die Anmeldung ihres Hundes kann telefonisch im Rechnungsamt des Rathauses, Tel. 06226/922070 oder per E-Mail an  erfolgen. Das nötige Anmeldeformular steht auch auf unserer Internetseite www.gemeinde-mauer.de unter Bürgerservice/Verwaltungsportal/Formulare zum Herunterladen bereit.

Für jeden angemeldeten Hund wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, welche der Hund am Halsband zu tragen hat. Dies hat auch den Vorteil, dass der Hundebesitzer nach dem „Ausbüchsen“ des Vierbeiners schnell ausfindig gemacht werden kann.

Bitte vergessen Sie auch nicht, Ihren Hund wieder bei der Gemeindeverwaltung abzumelden, falls sich dieser nicht mehr in Ihrem Besitz befindet oder nicht mehr am Leben ist, da Ihnen ansonsten die Hundesteuer nur unnötig in Rechnung gestellt wird.

Um entsprechende Beachtung wird gebeten.

 

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